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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Visio Fenster- und Gebäudereinigung
Inhaber: Serafettin Onur Kaya, Dortmund
Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Reinigungs- und Dienstleistungen der Visio Fenster- und Gebäudereinigung (Anschrift siehe Impressum unter

https://www.visio-reinigung.de/impressum).
(2) Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB als alleinige Grundlage an.
(3) Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuelle Fassung unter https://www.visio-reinigung.de/agb.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung.
(3) Eingesetzte Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Auftragsinhalt hinausgehen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Hilfskräfte oder Subunternehmer einzusetzen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden, Vorschäden und Schmutzverstecke
(1) Der Kunde sorgt dafür, dass zu reinigende Flächen wie Fenster und Treppenhäuser zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind.
(2) Kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (zum Beispiel verschlossene Türen oder fehlender Zugang), nicht oder nur teilweise erbracht werden, bleibt der volle Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen.
(3) Fensterbänke und Hindernisse im Arbeitsbereich müssen vom Kunden vorabgeräumt werden, andernfalls erfolgt dies gegen gesonderte Berechnung.
(4) Wasser und Strom sind den Reinigungskräften unentgeltlich am Einsatzort zur Verfügung zu stellen.
(5) Vorhandene Vorschäden, Risse, Kratzer oder Mängel sind dem Auftragnehmer unaufgefordert vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen. Für Schäden oder Mängel (wie z. B. Risse, Kratzer oder Materialfehler), die erst durch das Entfernen von Schmutz oder Ablagerungen an bereits gealterten oder beschädigten Materialien sichtbar werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 4 Preise, Kleinunternehmerregelung und Terminabsagen
(1) Es gelten die vereinbarten Preise der Auftragsbestätigung. Da es sich bei dem Auftragnehmer um ein Kleinunternehmen im Sinne des § 19 UStG handelt, wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(2) Bei wiederkehrenden Leistungen wie der Unterhaltsreinigung gilt der Monatspauschalpreis. Gesetzliche Feiertage mindern diesen nicht.
(3) Leiterarbeiten bis vier Meter Höhe sind inklusive, Sondergeräte oder Hubarbeitsbühnen werden separat berechnet.
(4) Ausfallhonorar: Absagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei späterer oder ausbleibender Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 55,00 Euro je angefangener Stunde berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
(5) Bei tariflichen oder gesetzlichen Lohnerhöhungen im Gebäudereiniger-Handwerk ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise laufender Verträge ab dem Zeitpunkt der Änderung entsprechend dem lohngebundenen Kostenanteil anzupassen.

§ 5 Witterungsbedingte Verschiebung
(1) Bei Außenreinigungen wie der Glasreinigung kann der Termin bei extremer Witterung wie Sturm, Frost, Schnee oder Starkregen aus Sicherheitsgründen kurzfristig verschoben werden. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht dadurch nicht, ein zeitnaher Ersatztermin wird vereinbart.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
(1) Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Kontaktformular, Telefon oder WhatsApp) geschlossen wurde, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
(3) Verlangt der Verbraucher, dass mit der Dienstleistung während der Widerrufsfrist begonnen wird, hat er dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen laufen auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Zahlung, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug
(1) Der Auftragnehmer erteilt über die erbrachte Leistung eine Rechnung oder Quittung (ohne Ausweisung von Umsatzsteuer gem. § 19 UStG). Die Vergütung ist wahlweise durch Barzahlung direkt vor Ort gegen Aushändigung einer Quittung oder per Überweisung nach Rechnungsstellung zu begleichen.
(2) Ist eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Eine Zahlung gilt erst mit Wertstellung auf dem Konto des Auftragnehmers als erbracht.
(3) Zahlungen werden zunächst auf eventuelle Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
(4) Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen sowie eine Mahngebühr von bis zu 5,00 Euro je Mahnung an.
(5) Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden ernsthaft infrage stellen, oder gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden alle offenen Forderungen sofort fällig; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und noch ausstehende Leistungen bis zur vollständigen Ausgleichung zurückzuhalten.
(6) Eine Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§ 9 Mängelrüge und Schadensmeldung
(1) Offensichtliche Mängel oder sichtbare Sachschäden sind direkt bei Leistungserbringung vor Ort anzuzeigen. 
(2) Ist der Kunde nicht vor Ort, sind sichtbare Mängel oder Beschädigungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung in Textform zu melden. Spätere Rügen für äußerlich erkennbare Mängel sind ausgeschlossen.
(3) Bei berechtigter und fristgerechter Rüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Preisminderungen vor erfolgter Nachbesserung, sind ausgeschlossen.

§ 10 Haftung und Haftungsausschluss
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 11 Abwerbeverbot
(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie bis zu zwölf Monate nach deren Beendigung keine Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers abzuwerben oder direkt zu beschäftigen. Bei einem Verstoß wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig, deren Geltendmachung vorbehalten bleibt.

§ 12 Bildaufnahmen
(1) Fotos oder Videoaufnahmen von den gereinigten Objekten oder Räumlichkeiten des Kunden dürfen vom Auftragnehmer nur nach vorheriger, ausdrücklicher und gesonderter Zustimmung des Kunden zu Dokumentations- oder Werbezwecken angefertigt und verwendet werden.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Dortmund. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Gültigkeit davon unberührt.

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